Hier sind Fragen aufgelistet, die unsere Patienten häufiger stellen. Bitte beachten Sie, dass diese Auflistung nicht das persönliche Gespräch mit einem Arzt ersetzen kann. Gerne beraten wir Sie individuell, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns ein E-Mail.

Ab wann kann frühestens eine Operation aus ausschließlich ästhetischen Gründen (Schönheitsoperation) vorgenommen werden?

Werden ästhetische Operationen auch von den Krankenkassen bezahlt?
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Ab wann kann frühestens eine Operation aus ausschließlich ästhetischen Gründen (Schönheitsoperation) vorgenommen werden?

Operationen die lediglich zur Korrektur des Aussehens und nicht zur medizinisch notwendigen Beseitigung einer krankhaften Veränderung dienen, können erst mit der Volljährigkeit ab dem 18. Lebensjahr durchgeführt werden. In jedem Fall sollte außerdem das Wachstum abgeschlossen sein, um nach der Operation keine unerwünschten Veränderungen befürchten zu müssen.

Werden ästhetische Operationen auch von den Krankenkassen bezahlt?
Die Krankenkassen übernehmen nur die Kosten für Operationen die aus medizinischen Gründen notwendig sind. In der Regel müssen deshalb ‚Schönheitsoperationen’ privat bezahlt werden. Manchmal kann aber ein sichtbarer körperlicher Makel auch auf einer krankhaften Veränderung beruhen oder schwere psychische Störungen nach sich ziehen (z.B. ausgeprägte Brustasymmetrie oder Fehlanlagen der Brust, Narbenkorrekturen nach Verletzungen oder Operationen, extrem abstehende Ohren etc.) deren Korrektur dann medizinisch angeraten ist. Hier muss dann eine mögliche Kostenübernahme im Vorfeld mit der Krankenkasse geklärt werden.